Krankenkassen-anerkennung

Wie erreichen wir eine Krankenkassenanerkennung für energetische Methoden?

Nach wie vor sind noch nicht alle alternative Heilmethoden bei den Krankenkassen anerkannt. Der SVNH setzt sich seit nun 40 Jahren dafür ein, damit es eine einheitliche Qualitätsprüfung für Therapeuten/Therapeutinnen gibt, welche jene Anerkennung (noch) nicht haben. Dies geschieht einerseits mit dem Prüfungsverfahren und andererseits damit, dass der Verband sicher stellt, dass die geprüften Therapeutinnen und Therapeuten Weiterbildungen absolvieren und genügend versichert sind.

Damit die Krankenkassen diese Zertifizierung anerkennen, braucht es in erster Linie noch mehr geprüfte SVNH Therapeutinnen und Therapeuten, aber auch mehr Klienten, welche diese Abdeckung bei ihren Zusatzversicherungen fordern. Der SNH sucht immer wieder den Kontakt zu den Krankenkassen, um Möglichkeiten zu finden Therapeuten und Therapeutinnen, sowie deren Klienten zu unterstützen.

Es gibt mittlerweile Krankenkassen, welche in ihrem Präventionsbudget diverse alternative Heilmethoden inkludieren, welche normalerweise nicht unterstützt werden. Eine davon ist die EGK-Gesundheitskasse. Die Zusatzversicherung «SUN» deckt mit ihrer «Liste der nicht ausdrücklich anerkannten komplementärmedizinischen Therapien» viele Methoden ab, welche beim SVNH geprüft werden, darunter auch energetische/geistige Heilmethoden. Der Präventionsbetrag beträgt pro Jahr bei 480 CHF. Sprich, es werden 80% und bis zu 480 CHF pro Jahr für solche Therapien gezahlt, vorausgesetzt man nutzt das Präventionsbudget nicht für andere Dinge wie zum Beispiel ein Fitness Abonnement usw.

Um unsere Therapeuten und Therapeutinnen zu unterstützen, haben wir ein Formular für die Abrechnung kreiert, welches dabei helfen soll die SVNH-Qualitätsprüfung bei den Krankenkassen bekannter zu machen und alle nötigen Informationen für eine Rückforderung bei der Zusatzversicherung auflistet. Somit können Klienten, falls sie eine gute Zusatzversicherung haben wie beispielsweise von der EGK, diesen Beleg an die Krankenkasse schicken. Damit erhoffen wir uns, dass wir die Bekanntheit unseres Qualitätsverfahrens steigern und die Krankenkassen dazu animieren, die SVNH-geprüften Therapeuten und Therapeutinnen anzuerkennen.

Ideen oder Interesse für mehr Infos zu der Krankenkassenanerkennung?

Möchtest du gerne das Formular, um deine Leistungen für deine Klienten abzurechnen? Dann melde dich bei uns.

Kennst du eine Krankenkasse, welche Behandlungen von energetische Heilmethoden abdeckt? Schreibe uns, damit wir diese hier ebenfalls auflisten können.

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