Methodenübersicht

Methoden SVNH-geprüft

Jedes Heilverfahren ist kurz beschrieben.

Bei uns können alle Heilmethoden geprüft werden. Methoden, bei welchen in der Prüfungskommission kein Fachexperte vorhanden ist, werden im Gleichwertigkeitsverfahren abgenommen. Dieses setzt voraus, dass die Methode durch ein Diplom oder Zertifikat belegt ist und das Ausbildungsvolumen mit mindestens 75 Stunden nachgewiesen werden kann. Deine Methode ist noch nicht aufgeführt? Das macht nichts, kontaktiere uns direkt im Sekretariat und wir erklären dir gerne das Vorgehen für eine Prüfung im Gleichwertigkeitsverfahren persönlich.

Gleichwertigkeitsverfahren

Deine Methode ist noch nicht im Methodenkatalog aufgeführt? Das macht nichts. Wir prüfen auf Anfrage auch andere Methoden nach dem Prinzip des «Gleichwertigkeitsverfahren».

Weitere Informationen zum Vorgehen bekommst du direkt von unserem Sekretariat.

Methodenprüfung im Gleichwertigkeitsverfahren (GWV)

  • Die Methode ist nicht im Fachexperten Pool vertreten.
  • Die Methode wird durch ein Diplom oder Zertifikat belegt.
  • Das Ausbildungsvolumen kann mit mind. 75 Stunden nachgewiesen werden.
  • Je nach Methode muss die kleine medizinische Grundlage belegt oder nachgeholt werden