Ab 6. Dezember gilt für alle Weiterbildungsangebote die Zertifikats- und die Maskenpflicht, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Die bisherige Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Die Massnahmen sind bis am 24. Januar befristet. Bei den Kursleitenden ist es wie bisher Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, ob ein Zertifikat verlangt wird oder nicht. Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht ab 300 Personen.
Mehr dazu finden Sie hier: https://alice.ch/de/informiert-bleiben/newsroom/detail/bundesrat-bestaetigt-masken-und-zertifikatspflicht-fuer-die-weiterbildung/
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