Zertifikationspflicht ab 13. September 2021

14. September 2021

Ab dem 13. September gilt für Veranstaltungen in Innenräumen eine generelle Zertifikatspflicht, welche vorerst bis zum 24. Januar 2022 gilt. In Veranstaltungen, zu denen nur Personen mit Covid-Zertifikat zugelassen sind, entfällt die Maskenpflicht.

Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind Zirkel/Kurse/Weiterbildungsveranstaltungen mit weniger als 30 Personen, sofern es sich um «beständige Gruppen» handelt, die dem Anbieter bekannt sind. Was genau unter einer «beständigen Gruppe» zu verstehen ist, ist noch unklar.

Für Veranstaltungen, die ohne Zertifikatspflicht stattfinden, gilt weiterhin gemäss den Vorgaben für Schutzkonzepte die Maskenpflicht sowie gemäss den Vorgaben für Schutzkonzepte die Abstandspflicht von 1,5 Metern. Bei Kursen, in denen Sitzplätze zur Verfügung stehen, sind wie bisher die Plätze so anzuordnen oder zu belegen, dass ein Platz freigehalten oder zwischen den Sitzplätzen ein gleichwertiger Abstand eingehalten wird. Als gleichwertiger Abstand gilt die Distanz, die durch den Wegfall eines im betreffenden Betrieb üblichen Sitzes oder Stuhls in einer Stuhlreihe entsteht.

Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des SVNH, die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Veranstaltern. Unter folgendem Link finden Sie die neue Verordnung des Bundesrates.

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-85035.html

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